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Einige Tipps zum Online-Einkauf


Einige Tipps zum Online-Einkauf

Lesen Sie erst die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen , bevor Sie die Bestellung erteilen. Wie lang ist die Lieferzeit? Wie ist die Ware verpackt? Was passiert, wenn die Ware auf dem Transport beschädigt wird? Wie hoch sind die Versandkosten? Seriöse Anbieter bieten entsprechende Informationen direkt in ihrem Shop an. Einige verfügen zusätzlich über eine Info-Hotline (E-Mail, Telefon) für Kundenanfragen. Notieren Sie sich immer die Internet-Adresse (z.B. giga-reifen.de), den Namen und die Anschrift. Sollten Sie sich schon besser im Netz auskennen, empfehlen wir Ihnen, diese Daten auszudrucken. Das können für Sie wichtige Unterlagen bei eventuellen Unklarheiten bzgl. der Auftragsabwicklung sein. Bei einem Warenwert von über 500,- Euro lassen Sie sich eine Auftragsbestätigung geben.

Die meisten deutschen Online-Shops liefern binnen 48 Stunden im gesamten Bundesgebiet aus. Dennoch sollten Sie sich nach der Lieferzeit erkundigen. Die Auslieferung erfolgt zu 90% mit einem der Paketdienste oder per Post. Die ganz großen Versandhäuser versenden mit ihrem eigenen Fuhrpark. Expresssendungen werden von allen Paket- und Kurierdiensten ausgeführt. Sind Angaben zum Thema Lieferzeit nicht zu finden, erfragen Sie diese per E-Mail oder telefonisch. Damit Sie keine böse Überraschung erleben, wenn es an die Bezahlung der Rechnung geht, prüfen Sie vorher, ob die Kosten der Lieferung im Gesamtpreis enthalten sind.

Was passiert, wenn die gelieferte Ware auf dem Transport beschädigt wurde? Sie können alle Waren, die auf dem Transport zerstört wurden, reklamieren. Wenn nicht anders in den AGB festgelegt (siehe unten) können Sie zwischen verschiedenen Möglichkeiten (Gewährleistungsrechten) wählen:

Wandlung: Der Händler nimmt die fehlerhafte Ware zurück - Sie erhalten den gesamten Kaufpreis zurück.

Umtausch: Der Händler tauscht Ihnen die Ware um, d.h. er sendet Ihnen Ersatz und Sie geben die reklamierte Ware zurück.

Minderung: Der Händler mindert den Kaufpreis aufgrund der Schwere der Reklamation.

Nachbesserung: Der Händler bessert den Schaden aus. Vorsicht: Der Händler muss die Ersatzteilkosten und das Porto bezahlen.

Die Gutschrift des Rechnungsbetrages können Sie verweigern.

Sie haben es sich anders überlegt und wollen die Ware doch nicht mehr haben. Die Ware ist fehlerfrei bei Ihnen angekommen. Was nun? Lesen Sie hier!

Aber auch hier gibt es Ausnahmen, die mehr und mehr zur freiwilligen Regel werden. Einige Händler bieten eine Gutschrift an und andere sogar eine freiwillige Geld-zurück-Garantie. Diese hoffen, dass Sie ein anderes Mal Ihr Geld bei ihm lassen. Ganz kostenlos geht es dennoch nicht. Das Rückporto müssen Sie meistens bezahlen.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind grundsätzliche Pflichten der Vertragspartner (Sie und der Händler) geregelt, z.B. dass der Händler pünktlich liefert und Sie zahlen. Meistens wünscht der Händler eine Erweiterung dieser Abmachungen. Diese sind dann in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegt. Bei der Formulierung seiner AGB muss sich der Händler an dem AGB-Gesetz orientieren. Der Händler ist verpflichtet, ausdrücklich auf seine AGB hinzuweisen und diese auch deutlich erkennbar zu platzieren. Versteckte AGBs verlieren ihre Gültigkeit. Der Händler darf seine AGB auch nicht so formulieren, dass sie gegen geltendes Recht, also gegen das AGB-Gesetz verstoßen. Hierzu zählt z.B. für fehlerhaft gelieferte Ware jegliche Verantwortung abzulehnen. Hat ein Händler keine oder fehlerhafte, sowie versteckt platzierte AGBs tritt automatisch das AGB-Gesetz in Kraft. Dies ist meist verbraucherfreundlicher formuliert als die AGB des Händlers.